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Ausbildungsplatz gesucht - mit Kind!

Kein Problem, sondern machbar

Du hast oder bekommst ein Kind und möchtest eine Ausbildung machen? Kein Problem, denn Ausbildung und Kind lassen sich durchaus miteinander vereinbaren.

Eine wichtige Info vorab: Es ist nie zu spät eine Ausbildung anzufangen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze gibt es nicht. Auch wer schon etwas älter ist, kann sich in einem Betrieb um einen Ausbildungsplatz bewerben.

 

1. Wie findest du einen Betrieb?

Schwierig ist es manchmal, einen passenden Betrieb zu finden, der in Teilzeit ausbildet. Es gibt aber Hilfe bei der Suche. Du kannst dich an die Jugendberufsagentur wenden.
Sehr gut helfen können auch die Kammern, die je nach Betrieb für die Ausbildung zuständig sind:

Das Ausbildungsbüro bei der Handelskammer in Bremen und Bremerhaven findest du hier.

Informationen der Handwerkskammer in Bremen und Bremerhaven findest du hier.

Auch der öffentliche Dienst bildet in Teilzeit aus. Mehr dazu findest du hier.


2. Teilzeitausbildung

Der Gesetzgeber hat seit 1.1.2020 die Möglichkeit der Teilzeitausbildung erweitert und so eine gleichwertige Gestaltungsmöglichkeit zur Vollzeitausbildung geschaffen. Anders als vor dem 1.1.2020 müssen Auszubildende nicht mehr nachweisen, dass sie ein „berechtigtes Interesse“, z.B. Kindererziehung, an einer Teilzeitausbildung haben. Möglich ist dies allerdings nur, wenn beide Vertragsparteien, also Auszubildende und Ausbilder, hierüber einig sind.

Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit wird dabei auf max. 50 Prozent begrenzt, wobei sich die Verkürzung auf die gesamte Dauer der Ausbildung oder nur auf einen Teil derselben beziehen kann. Der Berufsschulunterricht findet allerdings unverkürzt statt. Auch noch nach Beginn der Ausbildung ist eine Teilzeitvereinbarung möglich. Im Falle der Vereinbarung von Teilzeitausbildung verschiebt sich das Ende der Ausbildung zeitlich nach hinten, allerdings max. auf das Eineinhalbfache der Vollzeitausbildungsdauer.

Eine Ausbildungsdauer von 3 Jahren verlängert sich demnach z.B. auf höchstens viereinhalb Jahre. Da es vorkommen kann, dass durch Vereinbarung eines individuellen Teilzeitmodells nicht immer ein zeitlich passender Prüfungstermin angesetzt ist, haben die Auszubildenden die Möglichkeit, die Verlängerung der Berufsausbildung bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin zu verlangen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen, wenn das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht werden kann. Diese Verkürzung kann sich dann auf die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit beziehen. Dann besteht also die Möglichkeit, Teilzeit zu vereinbaren, ohne dass die Ausbildungszeit insgesamt sich verlängert.

>>>Genauere Informationen zur Teilzeitausbildung findest Du hier.<<<


3. Ausbildungsvergütung

Die Mindestvergütung für Auszubildende, geregelt in § 17 BBiG für Neuverträge ab 1.1.2020, kann bei einer Teilzeitausbildung prozentual entsprechend der Kürzung der Ausbildungszeit verringert werden. Du kannst deshalb Unterstützung bei unterschiedlichen Behörden beantragen. Mit Kind in der Ausbildung hast du zum Beispiel einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, die man von der Agentur für Arbeit bekommt. Lass dich dazu am besten beraten, gerne auch bei uns in der Arbeitnehmerkammer.


Anfragen online AKB003_IconInfo

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Nutzen Sie bitte dieses Formular, wenn Sie allgemeine Fragen haben (dort keine Rechtsfragen stellen).


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