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Um die Anforderungen an eine gefährdungsarme und menschengerechte Gestaltung der Arbeit umsetzen zu können, muss der Arbeitgeber die personellen, sachlichen und organisatorischen Mittel bereitstellen. Dies schließt zum Beispiel ein, dass Vorgesetzte für Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes sensibilisiert und qualifiziert werden. Auch die Beschäftigten müssen angemessen unterwiesen werden. Sie sollen den Arbeitgeber bei der Realisierung der Gesundheitsschutzziele unterstützen und ihre Rechte und Pflichten im betrieblichen Arbeitsschutz angemessen wahrnehmen können. Dazu gehört auch, bei den Kolleginnen und Kollegen das Bewusstsein dafür zu schärfen, einen Beitrag für den Schutz ihrer Gesundheit zu leisten. Sie müssen Gefährdungen durch die Arbeit erkennen und angemessen mit diesen umgehen können. Geeignete Qualifizierungen, aber auch die Gestaltung der Arbeitsabläufe sollten sie in die Lage versetzen, mit gesundheitsförderlichem Arbeitsverhalten auftretende Belastungen zu vermindern: etwa durch "dynamisches Sitzen" oder abwechselnde Tätigkeiten bei der Bildschirmarbeit.
Damit die Maßnahmen des Arbeitsschutzes bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet und realisiert werden können, muss der Arbeitgeber Abläufe und Verantwortlichkeiten definieren. Wird ein Arbeitsplatz verändert, um betriebliche Abläufe zu verbessern, muss Gesundheitsschutz einbezogen werden. Arbeits- und Gesundheitsschutz sollten Element jeder Maßnahme der Arbeitsgestaltung sein. Nur so können Vorgaben effizient und im Sinne der Beschäftigten umgesetzt werden.
Die Interessenvertretung kann ihr Mitbestimmungsrecht beim Aufbau einer solchen Arbeitsschutzorganisation wahrnehmen und auf die Gestaltung der Organisation im Interesse der Beschäftigten Einfluss nehmen. Betriebs- und Personalräte wie auch Mitarbeitervertretungen können sich zum Beispiel im Rahmen einer Steuerungsgruppe "Arbeits- und Gesundheitsschutz" kontinuierlich für eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Kolleginnen und Kollegen stark machen.
Die Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung bietet Unterstützung für alle Gremien, die sich aktiv an der Gestaltung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation beteiligen wollen.
(Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Violenstraße 12, 3. Etage
28195 Bremen
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