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Gute Wege in die Rente
Verantwortliche Sozialpolitik muss dies anerkennen und gangbare Wege bereiten, statt alle Beschäftigten "über einen Kamm zu scheren". Altersübergangspolitik im engeren Sinne ist außerdem auf zwei stabile Fundamente angewiesen: Nur mit wirklich "guter Arbeit" und einem starken öffentlichen Rentensystem sind umfassende Voraussetzungen für breite Teilhabe vor, im und nach dem Altersübergang gegeben.
Rentensystem
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist für viele die wichtigste, häufig sogar die einzige Form der Alterssicherung. Einschneidende Reformen führen allerdings zu deutlichen Einbußen bei der gesetzlichen Rente. Dies ist aus Sicht der Arbeitnehmerkammer nicht notwendig und mittelfristig wieder zu ändern.
Mehr dazu
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können früher oder später aus dem Erwerbsleben ausscheiden, von der sogenannten Regelaltersgrenze also abweichen. Und sie können dies freiwillig oder unfreiwillig tun. Der Gesetzgeber muss für ersteres Möglichkeiten schaffen und im zweiten Fall vor allem Probleme abmildern. Dem ersten Zweck dienen im Sozialrecht beispielsweise ein flexibler Rentenbeginn mit Ab- bzw. Zuschlägen und Regelungen für die Vereinbarkeit von Arbeit und Rentenbezug (vgl. "Flexirente"), die bisher allerdings nicht immer passgenau ausgestaltet sind. Ein Gesetzgeber, der den Beschäftigten die "Rente mit 67" zumutet, sollte darüber hinaus auch arbeitsrechtliche Spielräume schaffen und Sicherheit bieten: Es ist zu prüfen, inwiefern ältere Beschäftigte ihre regelmäßige Arbeitszeit freier gestalten dürfen und sie besonders vor Kündigungen geschützt werden können.
Weitere Instrumente sind notwendig, um Übergangsproblemen zu begegnen, die sich etwa aus Arbeitslosigkeit, gesundheitlichen Einschränkungen, notwendiger Sorgearbeit für andere oder unzureichenden finanziellen Mitteln ergeben. Dazu zählt in erster Linie die Vermeidung und Absicherung von Erwerbsbeschränkungen durch wirksame Prävention, Rehabilitation und statuserhaltende Lohnersatzleistungen. Diese sollten sich nicht nur auf allgemeine Erwerbsminderung beschränken, sondern auch wieder erworbene und angewandte Qualifikationen schützen. Die Arbeitnehmerkammer regt deshalb an, in Verzahnung mit der nach wie vor wichtigen Erwerbsminderungsrente ein „Berufsminderungsgeld“ (o. ä.) einzuführen. Idealerweise können Beschäftigte – durch passgenaue Reha-Maßnahmen unterstützt – ihrer angestammten Tätigkeit teilweise weiter nachgehen, anstatt ganz aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder in andere, oft prekäre Arbeitsmarktbereiche wechseln zu müssen.
Entsprechende auf Arbeitsmarktteilhabe ausgerichtete Instrumente tragen damit auch dazu bei, Arbeitslosigkeit am Ende eines oft sehr langen Erwerbslebens zu vermeiden. Tritt diese dennoch ein, darf es keinesfalls dazu kommen, dass ein notwendig gewordener Grundsicherungsbezug zur vorzeitigen Rente mit hohen Abschlägen zwingt, die jahrzehntelange Vorsorge entwertet. Die vor einigen Jahren schon entschärfte "Zwangsverrentung" durch die Jobcenter sollte also vollständig entfallen.
Mit entschlossenen, auf Ermöglichung und Unterstützung ausgerichteten Maßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht sind gute Wege in die Rente möglich. Politische Verantwortung für eine stringente Altersübergangspolitik muss der Gesetzgeber seit seiner Entscheidung für die „Rente mit 67“ erst recht übernehmen: Die „Rente mit 67“ muss für die übergroße Mehrheit der Versicherten gut erreichbar sein, damit ein höheres Rentenalter nicht faktisch in Rentenkürzungen mündet. Die Arbeitnehmerkammer Bremen wird sich weiterhin für ambitionierte Reformen stark machen und gegen weitere Anhebungen der Altersgrenzen aussprechen: Eine politisch verordnete "Rente mit 70" lehnen wir ausdrücklich ab! Und klar ist auch: gute Wege in die Rente ergeben nur dann wirklich Sinn, wenn sie "gute Arbeit" mit einem starken Rentensystem verbinden.
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