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Mindestsicherung im Alter

Die Debatte über Leistungsziele und Reformbedarfe im deutschen Alterssicherungssystem ist seit einigen Jahren recht einseitig auf Armutsvermeidung fokussiert und lässt das eigentlich zentrale Ziel weitgehend außer Acht, im Ruhestand einen annähernd lebensstandardsichernden Lohnersatz zu gewährleisten.

Oft wird für einen vorrangigen Ausbau der Mindestsicherung im Alter plädiert, der aber insbesondere bei einem weiteren Rückgang des Rentenniveaus fatale Folgen haben könnte: Mindestleistungen und deutlich lohnbezogene gesetzliche Renten würden sich noch stärker aufeinander zubewegen, so dass schließlich selbst jahrzehntelange substanzielle Beitragszahlungen kaum noch lohnenswert wären und faktisch zu einer weiteren Steuer mutieren würden. Ein solches Szenario dürfte allerdings keine allgemeine Akzeptanz finden und wäre wohl Wegbereiter für eine steuerfinanzierte Grundrente auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Eigentlich wohlmeinende Reformvorschläge für einen besseren Schutz vor Altersarmut laufen damit Gefahr, einer Reduktion der sozialstaatlichen Leistungsfähigkeit das Wort zu reden – auf jahrzehntelang bewährte Lebensstandardsicherung würde bloße Armutsvermeidung folgen.

Die 2020 beschlossene und seit 2021 geltende Grundrente ist hingegen ein durchaus geeignetes und dabei gut mit unserem Rentensystem kompatibles Instrument, um nach langjährigem Niedriglohnverdienst bessere Renten zu gewährleisten. Sie entspricht in weiten Teilen den Vorschlägen der Arbeitnehmerkammer für die bessere Anerkennung jahrzehntelanger Altersvorsorge. Veränderungen in Details wären allerdings wünschenswert, um die Wirksamkeit zu erhöhen. Außerdem sollte die Einkommensprüfung gestrichen werden, da sie systematisch fehl am Platz ist: Durch Beitragszahlung verdiente Renten werden im Ruhestand ausgezahlt und eben nicht wieder reduziert oder gar gestrichen, weil sie vermeintlich nicht gebraucht werden. Problematisch ist übrigens auch der Begriff "Grundrente", da er schnell in die Irre führt: Mit der neuen Leistung gibt es schließlich kein bedingungsloses Grundeinkommen im Alter, das die Arbeitnehmerkammer im Übrigen auch nicht befürworten würde. Stattdessen werden solidarische Rentenzuschläge automatisch ausgezahlt, die an die individuelle Vorsorgeleistung anknüpfen. Grundrenten sind im deutschen System also keineswegs einheitlich hoch und erreichen auch nicht in jedem Fall einen armutsfesten Mindestwert.

So notwendig zielgerichtete Maßnahmen gegen Altersarmut und zur Anerkennung jahrzehntelanger Beitragszahlung auch sind, muss doch das zentrale Leistungsversprechen "Rentenniveau" wieder klar im Mittelpunkt von Debatte und Politik stehen. Notwendig ist eine Stabilisierung und schließlich wieder Anhebung des "Sicherungsniveaus vor Steuern" auf mindestens 50 Prozent, damit langfristig auf lohnbezogene Beiträge lebensstandardsichernde Renten folgen können. Betriebliche und private Vorsorge sind erkennbar nicht in der Lage, die Absicherungs- und Akzeptanzproblematik flächendeckend zu lösen – an einer wieder starken beitragsorientierten gesetzlichen Rentenversicherung führt dauerhaft kein Weg vorbei.

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Dr. Magnus Brosig
Referent für Sozialversicherungs- und Steuerpolitik

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  • Stellungnahme zum geplanten "Grundrentengesetz"

    Stellungnahme Mai 2020

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