Drei Fragen

— zum Weihnachtsgeld

Häufig gibt es Streit um die Zahlung des Weihnachtsgeldes. Dabei handelt es sich um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers an die Beschäftigten.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld?

Nein, aus dem Gesetz ergibt sich kein Anspruch. Ein Anspruch kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben.

In meinem Arbeits- oder Tarifvertrag ist nichts geregelt, mein Arbeitgeber hat aber in den  vergangenen Jahren Weihnachtsgeld gezahlt. Darf er in diesem Jahr die Zahlung verweigern?

Wenn der Arbeitgeber über mindestens drei Jahre ein gleich hohes Weihnachtsgeld zahlt, ergibt sich ein Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld aus der sogenannten betrieblichen Übung – es sei denn, er hat „unter Vorbehalt“ gezahlt. Dann wäre im Einzelfall bei Streitigkeiten eine rechtliche Beratung empfehlenswert.

Muss ich das bereits an mich gezahlte Weihnachtsgeld an meinen Arbeitgeber zurückzahlen, wenn ich mein Arbeitsverhältnis gekündigt habe?

Grundsätzlich ist das Weihnachtsgeld nur zurückzuzahlen, wenn es dazu eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag gibt. Das wäre im Einzelfall zu überprüfen. Regelungen aus dem Arbeitsvertrag dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht unangemessen benachteiligen. 

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